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Beitragssatzung

Beitragsordnung §1 Jedes Vereinsmitglied ist dazu verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Dieser Beitrag wird jährlich im Voraus erhoben. Ehrenmitglieder sind von dieser Zahlung befreit. Da der Anbau einer Pflanze in etwa vier Monate dauert, wird eine langfristige Mitgliedschaft erwartet. §2 Der Jahresbeitrag sowie die einmalige Aufnahmegebühr müssen im Voraus als Gesamtsumme entrichtet werden, um die Mitgliedschaft zu aktivieren. Die Mitgliedschaft beginnt nach erfolgreichem Zahlungseingang, der auf den bestätigten Aufnahmeantrag folgt. Bei Barzahlung erfolgt die Aktivierung sofort. §2a Zusätzlich zur jährlichen Mitgliedsgebühr von 120 € wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 90 Euro erhoben. §3 Die Mitglieder ermächtigen den Verein zur Einziehung der Beiträge mittels SEPA-Lastschriftmandat, richten einen Dauerauftrag ein oder bezahlen den Betrag in bar beim/bei der Schatzmeister/-in. Alle Zahlungen werden vom Schatzmeister dokumentiert. §4 Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft beträgt: 120,00 Euro §5 Wenn ein Mitglied bis zum 1. Februar des Kalenderjahres seinen Jahresbeitrag nicht entrichtet hat, wird es vom Vorstand abgemahnt. Sollte trotz Mahnung keine Zahlung erfolgen, wird das Mitglied über einen möglichen Ausschluss wegen Zahlungsverzugs informiert. Bei ausbleibender Zahlung erfolgt nach angemessener Frist der Ausschluss. Der Vorstand informiert die folgende Mitgliederversammlung über Ausschlüsse aufgrund von Zahlungsrückständen. Auszuschließende Mitglieder haben das Recht, ihren Ausschluss auf der nächsten Mitgliederversammlung anzufechten, sofern sie bis dahin ihre ausstehenden Beiträge beglichen haben. §6 Diese Beitragsordnung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. Mitglieder können entsprechende Anträge schriftlich beim Vorstand einreichen, die dann mit der Einladung zur Mitgliederversammlung versendet werden. §7 Die Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet und dienen zur Deckung der Kosten für die Erstellung und Gründung des Clubs sowie zur Finanzierung laufender Vereinsaktivitäten.

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